Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für die Beauftragung und Lieferung der auf dem unter der URL "https://www.energieausweis48.de/" erreichbaren Internetangebot der Energieausweis48 GmbH, Holweider Str. 2a, 51065 Köln, Deutschland (nachfolgend „EA48“ genannt) dargestellten Energieausweise (Verbrauchs- oder Bedarfsausweise für Wohngebäude) entsprechend den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes durch den Vertragspartner (nachfolgend „VP“ genannt).
Leistungen und Angebote von EA48 erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Diesen AGB entgegenstehenden oder abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonstigen Bedingungen von VP wird unabhängig von ihrer jeweiligen Bezeichnung ausdrücklich widersprochen. Diese AGB gelten zwischen EA48 und VP auch dann ausschließlich, wenn EA48 in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender AGB oder sonstiger Bestimmungen von VP die Leistung vorbehaltlos erbringt.
Soweit es sich bei VP um einen Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, gelten diese AGB in ihrer jeweiligen Fassung zwischen den Vertragsparteien als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge betreffend die Beauftragung und Lieferung von Energieausweisen durch VP, ohne dass EA48 in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste.
Diese AGB können auf den Seiten des Internetangebotes von EA48 eingesehen und ausgedruckt bzw. lokal gespeichert werden.
E48 behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern, bei Wirkung für bestehende Vertragsverhältnisse unter Wahrung einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens sechs Wochen. Diese Ankündigung erfolgt durch Mitteilung der geänderten AGB auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. E-Mail) unter Angabe des Zeitpunkts der Wirksamkeit der Änderungen. EA48 wird eine solche Änderung nur aus wesentlichen Gründen durchführen, insb. aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Gesetzgebung oder Rechtsprechung oder sonstigen gleichwertigen Gründen. Eine Änderung unterbleibt, wenn durch sie das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Vertragsparteien erheblich gestört würde. Die neuen AGB werden wirksam, wenn VP nicht vor dem Datum der Wirksamkeit der Änderungen gegenüber E48 widersprochen hat; E48 wird VP über das Widerspruchsrecht, die Frist und die Rechtsfolgen der Versäumnis der Frist in der Ankündigung informieren.
Soweit es sich bei VP um einen Verbraucher handelt, ist für die Beauftragung von Leistungen keine Registrierung auf dem Internetangebot von EA48 erforderlich und auch nicht vorgesehen.
Soweit es sich bei VP um einen Unternehmer handelt, ist für die Beauftragung von Leistungen eine kostenfreie Registrierung auf dem Internetangebot von EA48 erforderlich.
Ein Antrag auf Registrierung kann von VP unter Verwendung des hierfür auf dem Internetangebot von EA48 zur Verfügung gestellten elektronischen Anmeldeformulars gestellt und an EA48 übermittelt werden.
Hierzu kann VP nach Auswahl der Schaltfläche „Registrieren“ auf der Startseite des Internetangebotes von EA48 ein dort bereitgehaltenes elektronisches Anmeldeformular ausfüllen und ein Passwort auswählen. Nach Bestätigung von AGB und Datenschutzhinweis kann VP durch Auswahl der Schaltfläche „Jetzt registrieren“ einen Antrag auf Registrierung an EA48 übermitteln.
Die von VP im Rahmen der Registrierung mitgeteilten Daten müssen vollständig und richtig angegeben werden und werden von EA48 nach der Übermittlung automatisiert auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüft. Sind die Angaben aus Sicht von EA48 vollständig und plausibel und bestehen aus Sicht von EA48 keine sonstigen Bedenken, wird VP von EA48 registriert und hierüber per E-Mail informiert. Zum Abschluss der Registrierung muss diese von VP durch Anklicken des in der Bestätigungs-E-Mail enthaltenen Hyperlinks bestätigt werden.
Die Unternehmereigenschaft von VP ist EA48 auf Anforderung durch Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges und/oder einer aktuellen Bescheinigung des zuständigen Gewerbeamtes oder eine entsprechende Bescheinigung einer vergleichbaren nationalen behördlichen Stelle am Sitz von VP, aus der die unternehmerische Tätigkeit des VP eindeutig erkennbar ist, nachzuweisen. VP hat zudem im Rahmen der Antragstellung zwingend seine Umsatzsteueridentifikationsnummer gegenüber EA48 zu nennen.
Mit der bei Antragstellung angegebenen E-Mail-Adresse sowie dem ausgewählten Passwort (nachfolgend „ANMELDEDATEN“ genannt) kann sich VP nach erfolgreicher Registrierung bei seinem Kundenkonto auf dem Internetangebot von EA48 anmelden.
Bei Registrierung einer natürlichen Person ist diese Teilnehmer und zugleich Hauptnutzer. Es können nur Teilnehmer und Hauptnutzer registriert werden, die volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig sind. Bei Registrierung einer juristischen Person oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts als Teilnehmer ist zusätzlich eine unbeschränkt geschäftsfähige und vertretungsberechtigte Person als Hauptnutzer anzugeben.
Nach erfolgreicher Registrierung und Anmeldung bei dem Kundenkonto als Hauptnutzer hat VP die Möglichkeit, im Rahmen seiner vertraglich eingeräumten Berechtigung Subnutzer anzulegen. Diese von dem Hauptnutzer angelegten Subnutzer können anschließend ihrerseits das Kundenkonto von VP nutzen, wobei alle Vorgänge den jeweiligen Subnutzern zugeordnet werden können. Jeder Subnutzer kann jeweils nur die ihn selbst betreffenden Vorgänge einsehen.
Soweit eine Registrierung erfolgt ist und sich die Angaben von VP ändern, ist dieser selbst für deren Aktualisierung verantwortlich. Alle Änderungen können nach Anmeldung über das Kundenkonto von VP selbst vorgenommen werden.
Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht. EA48 ist berechtigt, nach eigenem Ermessen und ohne Angabe von Gründen einen Antrag auf Registrierung zurückzuweisen.
ANMELDEDATEN sind geheim zu halten, durch geeignete und zeitgemäße Maßnahmen vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen und unbefugten Dritten nicht zugänglich zu machen.
Sofern eine Registrierung erfolgt ist, hat VP sicherzustellen, dass die Nutzung seines Kundenkontos unter Verwendung der ANMELDEDATEN ausschließlich durch VP selbst, von VP als Hauptnutzer angelegten Subnutzern oder anderen von VP hierzu befugte Dritte erfolgt.
Sobald Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ANMELDEDATEN unbefugten Dritten bekannt geworden sein könnten oder in der Zukunft bekannt werden könnten, wird VP EA48 hierüber unverzüglich in Textform in Kenntnis setzen und die jeweiligen ANMELDEDATEN unverzüglich über sein Kundenkonto ändern.
VP haftet für jedwede Nutzung seines Kundenkontos, die unter Verwendung der ANMELDEDATEN ausgeführt wird.
VP hat – als Verbraucher jederzeit, als Unternehmer erst nach erfolgter Registrierung und Anmeldung bei seinem Kundenkonto – die Möglichkeit, über das Internetangebot von EA48 dort im Einzelnen beschriebene Leistungen auszuwählen und zu beauftragen.
Hierzu wählt VP zunächst die gewünschte Leistung aus und gibt anschließend in dem hierfür bereitgehaltenen elektronischen Auftragsformular alle erforderlichen Daten an. Pflichtangaben sind dabei entsprechend gekennzeichnet. Zum Ende eines Beauftragungsvorganges erhält VP eine Zusammenstellung der von ihm ausgewählten Leistungen. Nachdem VP durch Anklicken der entsprechenden Check-Boxen die Kenntnisnahme dieser AGB sowie des Datenschutzhinweises bestätigt hat, schließt VP den Beauftragungsvorgang durch Anklicken der Schaltfläche "Zahlungspflichtig bestellen" ab. Sofern VP im Laufe des Beauftragungsvorgangs eine oder mehrere der entsprechend gekennzeichneten Pflichtangaben nicht angibt und/oder die Kenntnisnahme dieser AGB sowie des Datenschutzhinweises nicht bestätigt, kann er den Auftrag nicht absenden. In diesem Fall wird VP dann jeweils wieder zu der Seite des Beauftragungsvorganges geführt, auf der die Angaben fehlen. Die fehlenden Angaben werden dabei farbig hervorgehoben. Nach Vervollständigung kann VP den Beauftragungsvorgang abschließen. Vor dem Absenden des Auftrages kann VP seine Angaben jederzeit überprüfen und ggf. korrigieren oder den Beauftragungsvorgang durch Schließen des Browserfensters abbrechen.
Sofern es sich bei VP um einen Unternehmer handelt, der eine Leistung nach Anmeldung bei seinem Kundenkonto beauftragt, kann VP im Rahmen des Beauftragungsvorganges eine Rechnungsanschrift frei angeben. Auch in diesem Falle ist VP der Beauftragende und Vertragspartner von EA48 und bleibt im Falle der Nichtzahlung durch den von VP angegebenen Rechnungsempfänger gegenüber EA48 zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Es steht EA48 in diesem Fall frei, ausstehende Beträge über die durch VP angegebene Rechnungsanschrift oder direkt von VP einzufordern.
Gegenstand eines Auftrages durch VP können ausschließlich Energieausweise (Verbrauchs- oder Bedarfsausweise für Wohngebäude) betreffend Immobilien auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sein.
Die Präsentation und Beschreibung der Leistungen innerhalb des Internetangebotes von EA48 stellt noch kein Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Mit der Beauftragung einer Leistung erklärt VP verbindlich, die jeweilige Leistung bei EA48 beauftragen zu wollen (Angebot). Bei Beauftragung über das Internetangebot von EA48 wird VP über den Status seiner Beauftragung per E-Mail oder bei Beauftragung nach Anmeldung bei dem Kundenkonto von VP per Nachricht in seinem Kundenkonto informiert. EA48 wird den Zugang des Auftrages unverzüglich per E-Mail oder bei Beauftragung nach Anmeldung bei dem Kundenkonto von VP per Nachricht in seinem Kundenkonto bestätigen (Auftragsbestätigung). Diese Auftragsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Beauftragung dar. EA48 kann die Beauftragung durch ausdrückliche Erklärung per E-Mail oder bei Beauftragung nach Anmeldung bei dem Kundenkonto von VP per Nachricht in dem Kundenkonto von VP oder durch Zusendung des/der beauftragten Energieausweise innerhalb von fünf Tagen nach Beauftragung annehmen. EA48 wird VP den Vertragsschluss auf dauerhaftem Datenträger bestätigen (Vertragsbestätigung).
Sofern es sich bei VP nicht um einen Unternehmer handelt, der eine Leistung nach Anmeldung bei seinem Kundenkonto beauftragt, wird der Vertragstext nicht gespeichert und kann nach Abschluss des Beauftragungsvorgangs nicht mehr abgerufen werden. VP kann seine Auftragsdaten unmittelbar nach dem Absenden des Auftrages ausdrucken.
Sofern es sich bei VP um einen Unternehmer handelt, der eine Leistung nach Anmeldung bei seinem Kundenkonto beauftragt, wird der Vertragstext gespeichert. Er kann von VP nach Anmeldung bei seinem Kundenkonto innerhalb des Internetangebotes von EA48 unter „Aufträge“ abgerufen werden.
Diese AGB werden VP über einen Link auf dem Internetangebot und auch mit der Bestellbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger oder schriftlich, spätestens jedoch bevor Energieausweis48 mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt, zur Verfügung gestellt.
Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.
Die Erstellung der/des Energieausweise/s erfolgt durch nach dem Gebäudeenergiegesetz ausstellungsberechtigte Personen.
Für die Vertragserfüllung kann sich EA48 externer Dienstleister oder Kooperationspartner, insbesondere zum Zwecke der Erstellung von Energieausweisen, der Besichtigung vor Ort und der Plausibilitätsprüfung oder der Abrechnung, bedienen.
Die Bereitstellung der/des Energieausweise/s erfolgt per E-Mail oder – soweit eine Registrierung von VP erfolgt ist – durch Bereitstellung im Kundenkonto von VP als Datei im Format PDF.
Zu den im Rahmen des Internetangebotes von EA48 dargestellten Leistungen sind in der Regel Liefertermine und/oder –fristen angegeben.
Angegebene Lieferfristen gelten ab dem Zeitpunkt, in dem EA48 alle für die Erstellung der beauftragten Leistung erforderlichen Daten vorliegen und keine Rückfragen zum Objekt etc. bei EA48 mehr bestehen.
Sollte die Erbringung der beauftragten Leistung durch falsche Angaben von VP, etwa einer falschen Adresse oder fehlerhafte Objektdaten, unmöglich sein und kein Energieausweis erstellt werden können, ist EA48 berechtigt, VP den bis dahin bereits entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen.
Sofern es sich bei VP um einen Unternehmer handelt und VP den gegenüber EA48 erteilten Auftrag storniert, fallen je nach Bearbeitungsstatus des Auftrages Stornokosten an. Ob und in welcher Höhe EA48 im Falle einer Stornierung entsprechende Stornokosten berechnet, ergibt sich aus der gesondert verfügbar gehaltenen Stornotabelle in ihrer jeweils zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Fassung.
Ist VP Verbraucher und storniert VP den gegenüber EA48 erteilten Auftrag, werden VP je nach Bearbeitungsstatus des Auftrages Stornokosten berechnet. Mit den Stornokosten werden die EA48 mit der Bearbeitungsaufnahme entstandenen Aufwände angesetzt. Zur Berechnung der Stornokosten legt EA48 eine Stornotabelle zugrunde, in der die Kosten berücksichtigt sind und die VP auf Anfrage und bei Stornierung eines Auftrags zur Kenntnis übermittelt wird.
Abgeschlossene Aufträge werden VP unmittelbar nach Abschluss in Rechnung gestellt und sind 14 Tage später zur Zahlung fällig. Eine Ausnahme hiervon gilt:
Wenn VP die Bezahlmöglichkeit „Zahlung auf Rechnung“ eingeräumt wurde. In diesem Fall wird der berechnete Preis mit Rechnungserhalt zur Zahlung fällig.
Wenn dies gesondert mit VP bei Beauftragung vereinbart wurde, beispielsweise bei Bestellung eines Paketes in Verbindung mit einem Prepaid-Angebot oder einer sonstigen Aktion von EA48.
Sofern es sich bei VP nicht um einen Unternehmer handelt, der eine Leistung nach Anmeldung bei seinem Kundenkonto beauftragt, verstehen sich alle im Rahmen des Internetangebotes von EA48 genannten Preise einschließlich etwaig anfallender gesetzlicher Umsatzsteuer. Anderenfalls handelt es sich bei den genannten Preisen um Nettopreise, für die zuzüglich gesetzliche Umsatzsteuer gilt. Zusätzliche Liefer- und Versandkosten fallen in keinem Fall an.
VP kommt 14 Tage nach dem Fälligkeitseintritt in Verzug, ohne dass es insoweit einer weiteren Erklärung von EA48 bedarf. Für jede Mahnung stellt EA48 gegenüber VP einen Betrag i.H.v. 2,50 € in Rechnung.
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
Für Korrekturen gilt Folgendes: Sobald ein Energieausweis ausgestellt wurde, gelten die darin enthaltenen Angaben als verbindlich. Sollte VP nach Erhalt des Energieausweises feststellen, dass die Angaben nicht korrekt sind, kann er eine Korrektur anfordern. Gemäß der Anforderung wird E48 die notwendigen Anpassungen vornehmen. Der zuvor ausgestellte Energieausweis sowie die zugehörige Bestellung werden in diesem Fall für ungültig erklärt, und VP wird darüber von E48 informiert. Aus der Korrekturanforderung ergibt sich sodann ein neuer Auftrag mit einer neuen Auftragsnummer, für den diese AGB ebenfalls gelten. Die Korrektur des Energieausweises kann für VP kostenfrei oder kostenpflichtig sein, abhängig von der Ursache des Fehlers. Sollte die Ursache in der Sphäre des VP liegen (z.B. aufgrund einer fehlerhaften Eingabe von Daten im Bestellprozess), kann E48 die dadurch entstehenden angemessenen Kosten für die Korrektur dem VP zusätzlich in Rechnung stellen, maximal jedoch bis zu 35 € inkl. USt. Die Korrektur wird erst durchgeführt, wenn der Kunde seine Zustimmung dazu per E-Mail bestätigt; ein telefonischer Auftrag seitens VP wird verbindlich, wenn E48 diesen per E-Mail dem VP bestätigt.
Soweit sich aus diesem Vertrag nichts anderes ergibt, haftet EA48 bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Auf Schadensersatz haftet EA48 gleich aus welchem Rechtsgrund bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet EA48 nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung einer sog. „Kardinalpflicht“, d.h. einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung VP regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung von EA48 auf Ersatz sog. „vertragstypisch vorhersehbarer Schäden“ begrenzt, d.h. derjenigen Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss.
Eine Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit EA48 einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Beschaffenheitsgarantie übernommen hat. Gleiches gilt für die Haftung von EA48 nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes.
Die Haftungsbegrenzung gilt entsprechend für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von EA48.
Sofern VP EA48 im Rahmen der Beauftragung von EA48 mit der Erstellung eines Energieausweises oder in einem sonstigen Zusammenhang Daten (beispielsweise Wohnfläche, Baujahr, Heizungstyp) mitteilt, ist VP dazu verpflichtet, diese Daten mit größtmöglicher Sorgfalt zu ermitteln und an EA4 weiterzuleiten. VP garantiert gegenüber EA48 die Richtigkeit sämtlicher durch VP an EA48 weiter geleiteten Daten.
VP wird EA48 mit sofortiger Wirkung bei jeglicher Inanspruchnahme durch von jeglichen Kosten und/ oder sonstigen Ansprüchen freistellen, wenn die Inanspruchnahme auf einem Anspruch beruht, dem die Übermittlung unrichtiger Daten durch V P an EA48 zugrunde liegt. VP wird EA48 in diesem Fall insbesondere jeglichen Schaden erstatten, der EA48 kausal aufgrund der Übermittlung unrichtiger Daten entstanden ist. Hierzu zählen insbesondere Gerichtskosten und Kosten der Rechtsverteidigung.
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der sich aus der Anmeldung von VP zu dem Internetangebot von EA48 sowie der Beauftragung von Leistungen ergebenen personenbezogene Daten durch EA48 erfolgt ausschließlich in Übereinstimmung mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen und nach Maßgabe des gesondert verfügbar gehaltenen Datenschutzhinweises (https://www.energieausweis48.de/datenschutz).
Dem VP steht kein Widerrufsrecht zu, da es sich gem. § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB um eine individuelle Erstellung eines beauftragten Energieausweises handelt.
Für diesen Vertrag und alle sich daraus ergebenden Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (Convention on Contracts for the International Sale of Goods, CISG).
Sofern in diesen AGB nicht ausdrücklich anders bestimmt, sind sämtliche Erklärungen, die im Rahmen dieses oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis abgegeben werden, in Textform per E-Mail abzugeben.
Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, so wird der übrige Teil dieses Vertrages davon nicht berührt. In diesem Fall tritt an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung die gesetzliche Regelung.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, es sei denn, sie beruhen auf einer ausdrücklichen oder individuellen Vertragsabrede.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dieser Vereinbarung ergebenden Streitigkeiten ist, soweit eine solche Gerichtsstandsvereinbarung zulässig ist, der Sitz von EA48.