Energieausweis48 erstellt nur Energieausweise für wohnwirtschaftliche Standardobjekte, die folgende Kriterien erfüllen:
Bei Energieausweis48 können für diese wohnwirtschaftlichen Standardobjekte wahlweise Energiebedarfsausweise oder Energieverbrauchsausweise angefordert werden. Einzige Ausnahme sind Wohngebäude mit 1 - 4 Wohneinheiten, die vor dem 01.11.1977 errichtet wurden und welche nicht nach der 1. Wärmeschutzverordnung vom 01.11.1977 nachgerüstet wurden. Diese benötigen zwingend einen Bedarfsausweis.
*) Für Einzelfallprüfungen kann Energieausweis48 unter der Telefonnummer +49 221 828282 90 oder per Email an info@energieausweis48.de kontaktiert werden.Energieausweis48 erstellt keine Energieausweise für Neubauten, Umbauten und Erweiterungen von Wohngebäuden, die gem. §§ 3,4 und 9 einen Energieausweis benötigen.
Gebäude, die gemäß §1 (3) EnEV nicht unter die Ausweispflicht fallen:Die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote entnehmen Sie bitte den einzelnen Produktbeschreibungen.
Aufgrund der Bereitstellung der Leistung auf elektronischem Wege fallen keine Versandkosten an.
Energieausweis48 GmbH bietet die Zahlung per Rechnung an. Die Zahlungsfrist ist 14 Tage nach Rechnungsdatum. Prepaid Pakete werden erst nach erfolgtem Zahlungseingang freigeschaltet.
Die Lieferzeit beträgt 48 Stunden nach der Dateneingabe, sofern es keine Rückfragen zum Objekt vom Energieberater gibt.
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Der ausgestellte Energieausweis ist EnEV-konform, erhält eine amtliche DiBTRegistriernummer, ist 10 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig und wird von einem zertifizierten Energieberater unterschrieben und ausgestellt.