Allgemeine Kundeninformation

  1. Leistungsvorbehalt

    Energieausweis48 GmbH erstellt Energieausweise für Wohngebäude, welche die folgenden Kriterien erfüllen:

    • Bei gemischt genutzten Gebäuden
      • für das gesamte Gebäude, bis max. 10% Gewerbeanteil
      • ür das gesamte Gebäude, wenn das Gewerbe bis max. 50% Anteil als wohnungsähnlich zu bewerten ist (z.B. Kanzlei, Büroräume, kleinere Einzelhandel- oder Gewerbebetriebe)
      • nur für den wohnwirtschaftlichen Gebäudeteil sollte das Nicht-Wohnen einen eigenen Ausweis für Nicht-Wohngebäude benötigen oder der Gewerbeanteil ist größer als 50%.
    • ausschließlich auf Grundlage der Datenerhebung durch den Eigentümer oder dessen Vertreter (Makler, Hausverwaltung, etc.)
    • in der Regel ist pro Hausnummer und Hauseingang ein eigener Ausweis notwendig.

    Bei Energieausweis48 können für oben genannte wohnwirtschaftliche Standardobjekte wahlweise Energiebedarfsausweise oder Energieverbrauchsausweise angefordert werden.

    Einzige Ausnahme sind Wohngebäude mit 1 - 4 Wohneinheiten, die vor dem 01.11.1977 errichtet wurden und welche nicht den Anforderungen der 1. Wärmeschutzverordnung vom 01.11.1977 entsprechen. Diese benötigen zwingend einen Bedarfsausweis.

    *) Für Einzelfallprüfungen kann Energieausweis48 unter der Telefonnummer +49 221 828282 90 oder per Email an info@energieausweis48.de kontaktiert werden.

    Energieausweis48 GmbH erstellt keine Energieausweise aus:

    • für den Anlass der Ausstellung des Energieausweises

      • Neubauten gem. § 80 (1) GEG
      • Modernisierung (Änderung / Erweiterung) gem. § 80 (2) GEG
      • Sonstiges (freiwillig)
    • Ausweise für Nicht-Wohngebäude
    • Bei gemischt genutzten Gebäuden

      • für Gebäude mit einem Gewerbeanteil von über 90 %
    • Baudenkmäler oder Gebäude innerhalb von Ensemble- oder denkmalgeschützten Bereichen
    • Gebäude mit einer Gebäudenutzfläche unter 50m²
    • Wohngebäude, die für eine Nutzungsdauer von weniger als vier Monaten jährlich bestimmt sind (z.B. Ferienhäuser), oder zu hoher Leerstand bei Verbrauchsausweisen.
    • Wohngebäude, die für eine begrenzte jährliche Nutzungsdauer bestimmt sind, wenn der zu erwartende Energieverbrauch der Wohngebäude weniger als 25 Prozent des zu erwartenden Energieverbrauchs bei ganzjähriger Nutzung beträgt.
    • Energieausweise auf Grundlage der Datenerhebung durch den Aussteller
    • Provisorische Gebäude mit einer Nutzungsdauer von unter 2 Jahren.
    • für Gebäude mit Klimaanlagen zur Gebäudekühlung über 14 kW Gesamtleistung bei Bedarfsausweisen.
    • für Gebäude wie Stallungen und Gewächshäuser oder solche mit einer anderen speziellen Nutzung
    • Gebäude mit über 999 Wohneinheiten
  2. Befristete Angebote

    Die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote entnehmen Sie bitte den einzelnen Produktbeschreibungen.

  3. Versandkosten

    Aufgrund der Bereitstellung der Leistung auf elektronischem Wege fallen keine Versandkosten an.

  4. Zahlungsarten

    Energieausweis48 GmbH bietet folgende Zahlungen an.

    • Kreditkarte
    • Sofort. (Sofortüberweisung über Klarna)
    • GiroPay
    • Rechnungskauf über Klarna
    • PayPal
    • SEPA-Lastschrift
  5. Lieferzeiten

    Die Lieferzeit beträgt in der Regel 48 Stunden nach der Dateneingabe, bzw. nach Vor-Ort-Termin nach Objektbesichtigung, insofern es keine Rückfragen zum Objekt gibt.

  6. Gewährleistung

    Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

  7. Garantien

    Der ausgestellte Energieausweis ist GEG-konform, erhält eine amtliche DIBt-Registriernummer, ist 10 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig und wird von einem zertifizierten Architekten und Energieberater geprüft und ausgestellt.

Stand: 01. Jan 2023